Das OLG Stuttgart hat es einer Optikerkette untersagt, mit Gratisbrillen für „Corona-Helden“ zu werben. Nach Auffassung des Gerichts stelle die Werbeaktion eine unlautere geschäftliche Handlung dar, da sie gegen § 7 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) als Marktverhaltensregelung iSd § 3a UWG verstoße. Gemäß § 7 HWG ist es unzulässig, Zuwendungen und sonstige geldwerte Werbegaben für Medizinprodukte wie Brillen anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren, soweit nicht einer der dort genannten Ausnahmetatbestände einschlägig ist. » Lesen Sie mehr