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3. Referentenentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – Bedeutung für die Praxis
*aktualisiert am 11. Dezember 2020
Hintergrund
Die Gewährleistung der Cyber- und Informationssicherheit ist ein Schlüsselthema für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Bereits 2011 hat die Bundesregierung mit der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland einen gesetzlichen Grundstein für mehr Cybersicherheit gelegt.[1] Am 17. Juli 2015 wurde das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz bzw. „IT-SiG 1.0“)[2] verabschiedet. Am 19. November 2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat („BMI“) den nunmehr dritten Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme („IT-SiG 2.0“) veröffentlicht[3], mit Datum vom 1. Dezember 2020 wird dieser inhaltlich gleich als Diskussionsentwurf betitelt. Zwischenzeitlich existiert ein wohl am 9. Dezember 2020 nur an Verbände zur Stellungnahme versandter weiterer Bearbeitungstand. Das IT-SiG 2.0 dient insbesondere dazu, die erforderlichen Konsequenzen aus den Erfahrungen mit der Anwendung der im IT-SiG 1.0 geregelten Befugnisse zu ziehen.