Seit der Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 befürchten Experten, dass Abmahnanwälte das neue Datenschutzrecht dazu nutzen könnten, um aus tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen die DSGVO Kapital zu schlagen. Einen Überblick hierzu finden Sie hier. Gerade Datenschutzinformationen auf Webpages, die nicht den Anforderungen von Art. 13 DSGVO entsprechend, könnten hier ein Einfallstor sein, um Ansprüche geltend zu machen. Auch der Gesetzgeber nimmt dieses Risiko ernst und arbeitet an einem entsprechenden Gesetzentwurf gegen flächendeckende DSGVO-Abmahnungen.
Während schnell bekannt wurde, dass einzelne Anwälte in den letzten Monaten bereits eine Reihe von Abmahnungen verschickt hatten, waren hierzu bislang noch keine Entscheidungen ersichtlich. Dies hat das LG Würzburg nun mit seiner Entscheidung (Az. 11 O 1741/18) geändert.
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