Die Bundesregierung hat sich auf eine Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) geeinigt und einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Zum einen soll das bereits im Jahre 2019 vom Kabinett im Zuge der Klimabeschlüsse verabschiedete Ausbauziel von 20 GW bis zum Jahr 2030 in das WindSeeG einziehen. Zum anderen fasst die Regierung schon heute das Jahr 2040 ins Auge: Mindestens 40 GW Erzeugungskapazität sollen bis dahin in Nord- und Ostsee installiert werden. Die Bundesregierung unterstreicht dabei, dass es dabei um Ziele und nicht um einen Deckel handelt; ein höherer Zubau damit nicht ausgeschlossen sei. Gleichzeitig hat die Bundesregierung umfassende Reformen des Ausschreibungsverfahrens in Aussicht gestellt. Zuletzt will die Regierung die Grundlage für eine Offshore-Wasserstoffproduktion schaffen. » Lesen Sie mehr