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DSGVO – Europäischer Datenschutzausschuss bestätigt Positionen der Art. 29 Gruppe
Datenschutzbehörden machen Vorgaben zur Anwendung des neuen EU-Datenschutzes in der Praxis
Der Europäische Datenschutzausschuss (European Data Protection Board – EDPB) ist das gemeinsame Abstimmungsgremium der EU-Datenschutzbehörden. Der EDPB gibt Auslegungshilfen zur Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Damit tritt der EDPB mit der Geltung der DSGVO an Stelle der nach dem bislang geltenden Datenschutzrecht eingerichteten Art. 29 Datenschutzgruppe (Art. 29 Gruppe). Weitere Informationen über den EDPB können sie hier auf dessen Website abrufen. » Lesen Sie mehr