
- E-Mail:
- Telefon:
- Arbeitsrecht / München
- lars.mohnke@hoganlovells.com
- +49 89 290 12 227
- » zur Autorenseite
Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021 zu neuen Corona-Maßnahmen
Am 19. Januar 2021 traf sich die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, um die weitere Strategie bei der Bekämpfung des Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurden teils verschärfende Maßnahmen beschlossen, die die Länder in ihren Corona-Verordnungen mit Wirkung ab 21. Januar 2021 umsetzen sollen. Die Maßnahmen sollen vorerst bis zum 14. Februar 2021 bzw. betreffend Homeoffice bis 15. März 2021 befristet werden. Unternehmen müssen sich insbesondere mit einer Ausweitung der Maskenpflicht und einer Erweiterung der Homeoffice-Möglichkeiten für Mitarbeiter beschäftigen. Wie die einzelnen Regelungen im Verordnungswege im Detail umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Nachstehend fassen wir Ihnen die wesentlichen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis nach dem aktuellen Stand der Beschlussfassung zusammen.