Ein Grund mehr, Versorgungsordnungen zu ändern
Wird eine Versorgungsordnung zur betrieblichen Altersversorgung geändert, sind die Anwartschaften der Versorgungsberechtigten geschützt. Unternehmen müssen rechtfertigende Gründe vorbringen können, wenn dabei Anwartschaften reduziert werden. Ein solcher Grund kann darin liegen, dass eine neue Verteilungsentscheidung über die Versorgungsleistungen getroffen wird. Das BAG (vom 13. Oktober 2020 – 3 AZR 246/20) schafft damit eine neue Fallgruppe für Eingriffe in zukünftige Zuwachsraten. » Lesen Sie mehr