
- E-Mail:
- Telefon:
- Immobilienwirtschaftsrecht / Düsseldorf
- martin.haase@hoganlovells.com
- +49 211 13 68 514
- » zur Autorenseite
§ 313 BGB und staatliche Corona-Maßnahmen – „Kurskorrektur“ im gewerblichen Mietrecht
Mit unserem Blogbeitrag vom 14. Dezember 2020 hatten wir bereits auf die entsprechende Gesetzgebungsinitiative hingewiesen. In Rekordzeit sind daraufhin am 17. und 18. Dezember 2020 zwei neue Bestimmungen zum gewerblichen Mietrecht (unter Ausklammerung von Wohnraummietverträgen) verabschiedet worden. Art. 240 § 7 EGBGB bezieht sich auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Mietverträge, § 44 EGZPO statuiert ein Beschleunigungsgebot für Klagen im Zusammenhang mit Mietkürzungen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verkündung steht noch aus. Die Vorschriften – und unsere nachfolgenden Ausführungen – gelten gleichermaßen auch für Pachtverträge.