Neue Vorgaben für Arbeitgeber infolge SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Schon im April hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Leitfaden zum Gesundheitsschutz im Betrieb vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie herausgegeben. Auf Basis der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse hat das BMAS gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nunmehr eine deutlich ausdifferenziertere SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht. Was Arbeitgeber diesbezüglich beachten sollten, behandelt dieser Beitrag.