
- E-Mail:
- Telefon:
- IPMT / Hamburg
- yvonne.draheim@hoganlovells.com
- +49 40 419 93 0
- » zur Autorenseite
EuGH: Geschützte Ursprungsbezeichnung kann mehr als nur den Namen schützen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist mit Urteil vom 17.12.2020 (Az. C-490/19) in einem Vorabentscheidungsverfahren zu dem Schluss gekommen, dass die geschützte Ursprungsbezeichnung eines Erzeugnisses nicht nur den eingetragenen Namen als solchen schütze. Gleiches gelte vielmehr auch für die Wiedergabe einer bestimmten Form oder eines bestimmten Erscheinungsbildes, das für das Erzeugnis unter dem geschützten Namen charakteristisch sei, wodurch eine unzulässige Irreführung des Verbrauchers begründet sein könne. » Lesen Sie mehr