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Muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern FFP2-Masken bezahlen?
In Bayern besteht seit Montag, 18. Januar 2021, eine erweiterte Maskenpflicht – im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Einzelhandel ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Die bisher vorgeschriebene Community-Maske genügt dort nicht mehr. Weitere Bundesländer könnten kurzfristig folgen.
Da FFP2-Masken deutlich teurer als Community-Masken sind, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber FFP2-Masken für den Arbeitsweg mit dem ÖPNV oder sogar am Arbeitsplatz im Betrieb bereitstellen muss. » Lesen Sie mehr