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Corona & Zivilverfahren – Videoverhandlungen im Zivilprozess
Die COVID-19-Pandemie stellt auch die Justiz vor nie dagewesene Herausforderungen. Während der Großteil der Rechtsanwälte und Mandanten aus dem Home-Office arbeitet, halten die Gerichte vor Ort zumindest einen Notbetrieb aufrecht.
Der Deutsche Richterbund teilt mit, dass „die Justiz auch weiterhin in der Lage sein [wird], ihre Kernaufgaben zu erfüllen und eilbedürftige Entscheidungen zu treffen .“ Ein teilweise diskutierter „Stillstand der Rechtspflege “ – die vollständige Einstellung (zivil-)gerichtlicher Tätigkeit – erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt fernliegend. Trotz Fortgang der laufenden Verfahren wurde die absolute Mehrheit der anstehenden mündlichen Verhandlungen in Zivilverfahren verschoben. Die Entscheidung über die Verlegung obliegt allerdings den zuständigen Richtern, entsprechende Äußerungen der Justizministerien stellen lediglich Empfehlungen dar.
Die Politik hat durch umfangreiche Gesetzespakete reagiert, die allerdings keinerlei zivilprozessuale Regelungen enthalten. Jedoch hält die Zivilprozessordnung schon jetzt Möglichkeiten bereit, denen in dieser Ausnahmesituation gesteigerte Relevanz zukommen könnte. » Lesen Sie mehr