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First Mover Advantage? Reform der Missbrauchskontrolle durch die 10. GWB-Novelle
Nachdem die Fraktionen von CDU/CSU- und SPD „kurz vor Zwölf“ noch einen Änderungsantrag eingereicht hatten, der einige Modifikationen und Ergänzungen insbesondere im Bereich der Missbrauchskontrolle vorsah, hat der Bundestag gestern, am 14. Januar 2021, die 10. GWB-Novelle verabschiedet. Es ist zu erwarten, dass dieses „GWB-Digitalisierungsgesetz“ nun sehr zeitnah den Bundesrat passiert und möglicherweise bereits kommende Woche in Kraft tritt. Die Neuerungen durch dieses Gesetz sind weitreichend und betreffen insbesondere die Fusionskontrolle, das Verwaltungs- und Bußgeldverfahren sowie die Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche; auch werden erstmals Datenzugangsansprüche normiert. Die im Vorfeld größte Aufmerksamkeit haben aber die Änderungen im Bereich der Missbrauchskontrolle erfahren. Nicht zu Unrecht, wie dieser Blog zeigt.