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Bundesregierung plant erneut weitreichende Verschärfung der Investitionskontrolle
Manch Leser mag sich angesichts der Überschrift dieses Artikels verwundert fragen: „Schon wieder?“ Hatte Deutschland nicht gerade erst im letzten Jahr zwei Reformen des Außenwirtschaftsrechts in Kraft gesetzt, die den materiellen Prüfungsmaßstab bei M&A-Transaktionen ausländischer, insbesondere nicht-EU-Erwerber verschärft? Und wurde nicht gerade erst im erst im Dezember ein chinesischer Erwerb eines deutschen Unternehmen untersagt?