
- E-Mail:
- Telefon:
- Kartellrecht / München
- christian.ritz@hoganlovells.com
- +49 89 290 12 0
- » zur Autorenseite

- E-Mail:
- Telefon:
- Kartellrecht / Düsseldorf
- elena.wiese@hoganlovells.com
- +49 211 13 68 316
- » zur Autorenseite
Mindestens 15% – Landgericht Dortmund schätzt kartellbedingten Preisaufschlag
Das Landgericht Dortmund macht mit Urteil vom 30.09.2020 (8 O 115/14 (Kart)) von der Möglichkeit Gebrauch, die Schadenshöhe in Kartellschadensersatzfällen zu schätzen – ohne ein eigenes Gutachten einzuholen. Den Mindestschaden schätzt das Gericht im dortigen Fall auf 15%. Wie es dazu kam und ob die Entscheidung Schule machen könnte, lesen Sie hier.