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BGH: Verlinktes Manuskript von Berichterstattung über Tagesereignisse gedeckt
Nach der vorausgehenden Entscheidung des EuGH auf Vorlage des BGH (siehe dazu unseren Blog-Beitrag hier), ob die Veröffentlichung eines Buchmanuskripts ohne Erlaubnis des Autors zulässig war, hat der BGH mit Urteil vom 30. April 2020 nun entschieden, dass die Berichterstattung des Spiegels zulässig war (BGH, Urteil vom 30. April 2020 – I ZR 228/15 – Reformistischer Aufbruch II).