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Neuer Schwung für E-Mobilität: Gesetzgeber nimmt Gebäudeeigentümer in die Pflicht
Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. Mit dem GEIG soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Wohn- und Nichtwohngebäuden beschleunigt und die Attraktivität der Elektromobilität gesteigert werden. Zukünftig müssen bei Neubauprojekten und „größeren Renovierungen“ab einer bestimmten Stellplatzanzahl Ladepunkte errichtet oder zumindest die Leitungsinfrastruktur für einen späteren Bau von Ladepunkten vorbereitet werden. Hiermit setzt der Gesetzgeber auch Vorgaben aus Brüssel um und überträgt die europäische Gebäuderichtlinie (2018/844) in nationales Recht. Verstöße gegen die neuen Pflichten sollen mit Bußgeldern bis zu EUR 10.000 belegt werden.