Brexit: Steuern auf Zahlungen an UK-Holdings
Die Brexit-Übergangsphase endet in 11 Wochen und es ist immer noch nicht absehbar, ob Großbritannien und die EU sich auf ein Handelsabkommen einigen können. Unternehmen, die sich bisher noch nicht genauer mit den steuerlichen Folgen eines No-Deal-Brexits befasst haben, sollten dies spätestens jetzt tun. Insbesondere auf Unternehmen, die Großbritannien als Holdingstandort nutzen, können erhebliche steuerliche Mehrbelastungen zukommen.