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Gericht entscheidet über vorläufige Stundung der Miete beim W Amsterdam
Ein Trend für die Rechtsprechung in den Niederlanden?
In einem Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz (kort geding) hat der Mieter des Hotels W Amsterdam gegen seinen Vermieter eine einstweilige Verfügung in Form einer Übergangsregelung bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache erstritten. Die Übergangsregelung besteht in der Möglichkeit des Mieters, die Mietzahlungen im 2. bis 4. Quartal 2020 aufgrund der Folgen der COVID-19 Pandemie zu verschieben. Laut Begründung des Gerichts stellt die COVID-19 Pandemie ein unvorhergesehenes Ereignis dar, dessen finanzielle Folgen von Mieter und Vermieter zu tragen sind.