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Koalitionsvertrag: Vorhaben im Gesellschaftsrecht
“Ein neuer Aufbruch für Europa” – unter diesem Titel haben CDU, CSU und SPD am 7. Februar 2018 ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Agenda im Bereich Gesellschaftsrecht bietet sowohl Altbekanntes als auch einigen frischen Wind. Für einen Koalitionsvertrag nicht untypisch sind die etwas versteckt unter der Überschrift “Rechtsfolgen der Digitalisierung” dargelegten Ziele durchaus ambitioniert. » Lesen Sie mehr