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OLG Düsseldorf erlässt Urteil zum Umfang eines privaten Vorbenutzungsrechts
„Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen“
Das OLG Düsseldorf hat in der Sache „Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen“ (I-15 U 49/16) ein Urteil über den Umfang eines privaten Vorbenutzungsrechts nach § 12 PatG erlassen. In seiner Entscheidung machte das Gericht grundlegende Ausführungen zu einem Vorbenutzungsrecht im Falle mittelbarer Patentverletzung, wie es insbesondere im Rahmen von Lieferketten besondere Bedeutung erlangt. Es hob damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf.