Einführung des Transparenzregisters – neue Mitteilungspflichten für Gesellschaften
Das neue, elektronische Transparenzregister soll einen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten. Die im Transparenzregister hinterlegten Informationen geben Aufschluss über die hinter einem Unternehmen stehenden wirtschaftlich berechtigten Personen. Eine Vielzahl von Unternehmen ist vom Anwendungsbereich der neuen Vorschriften erfasst. Die neu etablierten Meldepflichten können zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen führen. Die Meldepflichten gelten ab dem 1.Oktober 2017. Einige Regelungen – wie beispielsweise die mit dem Transparenzregister zusammenhängende Änderung bei der Einreichung von Gesellschafterlisten beim Handelsregister – sind bereits jetzt in Kraft. » Lesen Sie mehr