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Entwurf eines Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes
Auswirkungen für Vermieter und Verpächter
Vor dem Hintergrund der anhaltend negativen Entwicklungen der Wirtschaft in Folge der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie überraschte die deutsche Bundesregierung bereits am 18. September 2020 – und damit deutlich vor Ablauf der Umsetzungsfrist im Juli 2021 – mit einem 247 Seiten starken Gesetzesentwurf. Die Regelungen des Entwurfs eröffnen Schuldnern die Möglichkeit der Gestaltung von Verbindlichkeiten durch einen Restrukturierungsplan und sowie die Inanspruchnahme weiterer neuartiger Sanierungs- und Stabilisierungswerkzeuge. Daneben sind auch zahlreiche Änderungen der Insolvenzordnung vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf die Insolvenzantragsgründe, die Insolvenzantragsfrist und das Eigenverwaltungsverfahren.