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Die Auswirkungen der Umsatzsteuersenkung auf bestehende Mietverhältnisse
In Anbetracht des Beschlusses der Bundesregierung in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 den Umsatzsteuer-Regelsatz von derzeit 19 % auf 16 % und den ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % auf 5 % abzusenken, stellen sich viele Mieter und Vermieter die Frage, wie sich dieser Beschluss auf ihre bestehenden Mietverhältnisse und die damit einhergehenden Zahlungspflichten auswirkt. Diese Frage soll nachstehend kurz erörtert werden, wobei insoweit auch bereits erste Impulse durch den Entwurf eines zeitnah vorgesehenen Schreibens des Bundesfinanzministeriums berücksichtigt wurden.