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Entschädigungsansprüche für Hotelbetreiber
Die von den für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes („IfSG“) zuständigen Ländern angeordneten Nutzungsuntersagungen bestimmter Angebote von Hotels können gravierende wirtschaftliche Auswirkungen haben. Bereits mit Verordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16. und 17. März 2020 („Coronaschutzverordnungen„), die auf Grundlage des § 32 i.V.m. § 28 Abs. 1 IfSG ergangen sind, ist der Hotelbetrieb durch die Untersagung von touristischen Angeboten stark eingeschränkt worden. Durch den Wegfall touristischer Angebote und damit einer Vielzahl von Übernachtungen entstehen Hotelbetrieben hohe Verluste. Es stellt sich daher die Frage, ob die von den Nutzungsuntersagungen im vorstehenden Sinne betroffenen Hotelbetreiber Entschädigungsansprüche gegen die Länder geltend machen können.