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10. GWB-Novelle & Immobilientransaktionen: Künftig weniger anmeldepflichtige Vorhaben
Der Bundestag hat am 14. Januar 2021 mit der 10. GWB-Novelle eine umfassende Reform des GWB beschlossen. Der Schwerpunkt der Änderungen liegt im Bereich der kartellrechtlichen Regulierung digitaler Geschäftsmodelle. Die Novelle wird daher auch als „GWB-Digitalisierungsgesetz“ bezeichnet. Doch auch für Immobilientransaktionen gibt es wichtige Änderungen. Deutlich weniger Transaktionen dürften künftig beim Bundeskartellamt anzumelden sein. In den Details der Novelle versteckt sich jedoch auch eine bedeutende Verschärfung für sukzessive Transaktionen.