EuGH: Kein Urheberschutz für Käsegeschmack
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Der Geschmack von Käse genießt keinen Urheberrechtsschutz. So lautet ein Urteil vom 13. November 2018 (C-310/17). Was auf den ersten Blick nur logisch wirkt und man sich fragt, warum diese Frage vom „höchsten“ Gericht in der Europäischen Union entschieden werden muss, lässt bei näherer Betrachtung erkennen, dass man durchaus darüber streiten kann, ob ein „Werk“ im urheberrechtlichen Sinne gegeben sein könnte. Denn der Werkbegriff des Urheberrechts ist kein feststehender, im Gesetz legaldefinierter Terminus. Er ist offen. Genau deshalb ist das aus den Niederlanden stammende Vorabentscheidungsverfahren in Luxemburg gelandet. » Lesen Sie mehr