Am 1. November 2020 tritt das neue Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG) in Kraft.
Mit dieser Neuregelung werden die bau- und anlagentechnischen Anforderungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammengeführt.
Die Bundesregierung setzt damit den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um.
» Lesen Sie mehr