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Widerruf von Versorgungszusagen in Corona-Zeiten
Zukünftige Zuwächse in der betrieblichen Altersversorgung können möglicherweise wegen wirtschaftlicher Notlage widerrufen werden. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung vom 23. Juni 2020 (Az. 3 AZN 442/20) in Aussicht. Dabei können Gesamtzusagen zur betrieblichen Altersversorgung durch einseitige Erklärung des Arbeitgebers widerrufen werden. » Lesen Sie mehr