Das Unionsmarkenrecht und die nationalen Markenrechte wurden in den letzten Jahren aufgrund eines Reformpakets erheblich modernisiert.
Als Folge dieser Änderungen können seit dem 1. Oktober 2017 in der EU und dem 14. Januar 2019 in Deutschland auch „unkonventionelle Markenformen“ wie Klang- und Bewegungsmarken vereinfacht, und Multimediamarken erstmals angemeldet werden.
Möglicherweise bereits in der Vergangenheit benutzte Herkunftshinweise, die jedoch mangels grafischer Darstellbarkeit bislang nicht im Register eingetragen werden konnten, sind nunmehr in vielen Fällen registrierbar und damit auch besser durchsetzbar. Gleichwohl zeigt ein Blick in das deutsche und das Unionsmarkenregister, dass bislang erst verhältnismäßig wenige dieser „unkonventionellen Markenformen“ angemeldet bzw. registriert wurden.
Im Folgenden sollen diese neuen Markenformen insbesondere mit Blick auf Fragen der Unterscheidungskraft untersucht werden. » Lesen Sie mehr