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Update: Directors‘ Dealings: BaFin beschließt Anhebung der Meldeschwelle
Seit gut drei Jahren gelten erweiterte Meldepflichten für Eigengeschäfte von Führungskräften nach der Marktmissbrauchsverordnung. Die BaFin hat nun beschlossen, den bislang geltenden Schwellenwert von 5.000 EUR auf 20.000 EUR anzuheben. So sollen Führungskräfte und Emittenten ab dem 1. Januar 2020 von bürokratischem Aufwand entlastet werden. » Lesen Sie mehr