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#Überwachung in 140 Zeichen – Mitbestimmungsrecht bei der Twitternutzung
Nachdem das BAG vor zwei Jahren über die Mitbestimmung des Betriebsrats für unternehmenseigene Facebookprofile entschieden hat, gibt es nun Neues in Sachen Social Media.
Der Betriebsrat eines Kinobetreibers hatte unter Berufung auf ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) beantragt, die Nutzung des Twitteraccounts des Arbeitgebers bis zu einer Einigung mit dem Betriebsrat zu untersagen. Diesem Begehren folgte das LAG Hamburg und entschied, dass der Arbeitgeber mit dem unternehmenseigenen Twitteraccount eine solche Einrichtung nutze (LAG Hamburg v. 13. September 2018 – 2 TaBV 5/18). Darüber wird nun auch das BAG zu entscheiden haben, bei dem das Verfahren mittlerweile anhängig ist. » Lesen Sie mehr