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Meldung von Datenpannen nach der DSGVO: Meldeformulare der Aufsichtsbehörden
Ob durch einen Cyberangriff, Softwarefehler, Hardwareausfall oder bloß durch das Versehen eines Sachbearbeiters verursacht – Unternehmen sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, sog. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu melden. In der Praxis stellt sich dabei stets die Frage, auf welche Weise die Meldung am besten vorgenommen werden sollte. Eine Möglichkeit hierzu stellt die Nutzung der von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden bereitgestellten (Online-)Formulare zur Meldung von Datenpannen dar. Für eine bessere Übersicht haben wir in diesem Beitrag die bereits veröffentlichten Formulare sowie weitere Kontaktinformationen der Behörden zusammengestellt.