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Just in time – Urlaub muss rechtzeitig genommen werden
Es kommt auf das Timing an: wenn Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht rechtzeitig nehmen (können), droht der Verlust von Urlaubsansprüchen. Das wollen Arbeitnehmer natürlich vermeiden. Doch wann ist der Urlaub noch rechtzeitig genommen und was passiert, wenn der Arbeitnehmer an der Geltendmachung von Urlaubsansprüchen gehindert ist?
Insbesondere seit dem Jahr 2009 hat sich in der Rechtsprechung des EuGH und des BAG zu dieser Frage eine turbulente Rechtsprechung entwickelt, die aber nunmehr als gefestigt angesehen werden kann.