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BAG: Mindestlohn contra Ausschlussfristen und Verfallklauseln in AGB
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sorgt mit einem Urteil zu Ausschlussfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Unruhe. Obwohl die Entscheidungsgründe des Urteils vom 24. August 2016 noch nicht veröffentlicht wurden, deutet die Pressemitteilung darauf hin, dass Regelungen zu Ausschlussfristen (sog. Ausschlussklauseln oder Verfallklauseln) in Standardarbeitsverträgen überarbeitet werden müssen. Der vom BAG entschiedene Fall spielte sich in der Pflegebranche ab; Hintergrund der Entscheidung sind die dort geltenden, zwingenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestentgelt. Die Aussagen des BAG in der Pressemitteilung lassen sich aber womöglich verallgemeinern und auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn übertragen. Damit wäre theoretisch jede formularmäßige Ausschlussfristenregelung betroffen. Ausschlussfristen können zwar weiterhin vereinbart werden, auch in AGB, allerdings nur, wenn sie die vom BAG eingeforderte “Transparenz” bieten. Anderenfalls drohen sie ihre Wirksamkeit in Gänze zu verlieren. » Lesen Sie mehr