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EGMR: Internet am Arbeitsplatz ist kein Menschenrecht
Gastbeitrag von Hogan Lovells im WiWo-Management Blog
Darf ein Unternehmen einen Mitarbeiter kündigen, weil er in der Arbeitszeit privat gechattet hat? Nein, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) jetzt über eine Beschwerde eines rumänischen Ingenieurs. Diese Entscheidung wirkt sich auch auf künftige Urteile von deutschen Gerichten aus.
Der Fall
Das Unternehmen hatte dem Ingenieur gekündigt, weil er am Arbeitsplatz privat gechattet hatte. Das Unternehmen hatte jede private Nutzung der betrieblichen IT-Systeme verboten. Der Arbeitgeber befragte den Ingenieur zu dem aufgetretenen Verdacht, dass er seinen Dienstrechner unerlaubt während der Arbeitszeit für private Zwecke nutze. Der Mitarbeiter stritt dies ab. Daraufhin wertete das Unternehmen den PC des Ingenieurs aus. Der Verdacht des Arbeitgebers bestätigte sich und er kündigte dem Ingenieur. Die rumänischen Gerichte gaben dem Unternehmen recht. Weil es die private Nutzung verboten hatte, durfte es auch kontrollieren, ob die Mitarbeiter das befolgten. Der EGMR urteilte nun auch darüber, ob der private Internetzugang am Arbeitsplatz ein Menschenrecht ist. Denn dann dürfte der Arbeitgeber die Nutzung der betrieblichen IT-Systeme gar nicht einschränken. Das Urteil der Straßburger Richter enthält einige für Unternehmen wichtige Aussagen.
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