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BGH entscheidet in drei Fällen zur Haftung für Internetanschluss
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich unlängst wieder mit der Haftung von Inhabern eines Internetanschlusses auseinandersetzen. Die insgesamt drei Urteile vom 11. Juni 2015 sind dabei insbesondere deshalb interessant, weil unterschiedliche Fallkonstellationen zur Entscheidung anstanden. In allen drei Fällen bestätigte der BGH die Berufungsinstanzen, in denen die Beklagten jeweils zu Schadensersatzzahlungen sowie zur Erstattung von Abmahnkosten an die klagenden Tonträgerhersteller verurteilt worden waren (BGH, Urt. v. 11.06.2015, Az.: I ZR 19/14, I ZR 21/14, I ZR 75/14). » Lesen Sie mehr