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Haftungserleichterung für die Anbieter öffentlicher WLANs?
Mit dem Referentenentwurf vom 11. März 2015 ist die Bundesregierung angetreten, bestehende Haftungsrisiken für die Anbieter drahtloser lokaler Netzwerke (Wireless Local Area Network – WLAN) zu beseitigen und die Verbreitung von Hotspots und WLAN-Internetzugängen im öffentlichen Raum zu steigern. Dies betrifft die Nutzung von WLAN im öffentlichen Personennahverkehr, auf Flughäfen, in Bahnhöfen, in Bildungseinrichtungen wie Universitäten und Bibliotheken in gleicher Weise wie die Betreiber von Hotels, Restaurants und Cafés oder die Vermieter von Ferienwohnungen. » Lesen Sie mehr