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EuGH: Keine Erschöpfung bei Wechsel des Trägermediums
Mit Urteil vom 22. Januar 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass sich derjenige, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk von einem Trägermedium – hier Papier – auf ein anderes – etwa eine Leinwand – überträgt, nicht auf den Grundsatz der Erschöpfung des Urheberrechts berufen kann (vgl. Urt. v. 22. Januar 2015, Az.: C–419/13). Der in Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft („InfoSoc-Richtlinie“) niedergelegte Grundsatz knüpft an dem Gegenstand an, in dem sich die geistige Schöpfung manifestiert. Mit dem Wechsel des Trägermediums scheidet eine Erschöpfung mithin aus. » Lesen Sie mehr