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OLG Köln: Zur Verwendung eines Fotos unter einer Creative Commons-Lizenz
Am 30. Oktober 2014 entschied das OLG Köln über die Verwendung eines Fotos durch einen öffentlich-rechtlichen Radiosender im Rahmen einer Creative Commons-Lizenz (Az.: 6 U 60/14). Diese war nach den Lizenzbedingungen beschränkt auf eine nicht-kommerzielle Nutzung. Bei der Auslegung des Begriffes kam das Gericht jedoch nicht zu einem eindeutigen Ergebnis. Da Zweifel an der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Lasten des Klägers gehen würden, verneinte das Gericht in dieser Hinsicht einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen. Ein Unterlassungsanspruch sei im konkreten Fall allerdings deswegen gegeben, weil bei der Bearbeitung des Lichtbildes die vorhandene Urheberbezeichnung entfernt wurde. » Lesen Sie mehr